◽ Fachanwalt für Agrarrecht
◽ Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
◽ Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsgebiete

Agrarrecht

Meine Arbeitsschwerpunkte liegen in diesem Bereich resultierend aus meinen sonstigen Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich der

  • modernen landwirtschaftlichen Betriebsführung,
  • hiermit einhergehender Umstellung auf
  • Solarenergiegewinnung,
  • Bioenergieerzeugung,
  • der Förderung dieser Umstellungsmaßnahmen der sich hieraus ergebenden modernen Formen der Zusammenarbeit mit anderen Betrieben und
  • der sich hieraus ergebenden Betriebsformen einschließlich der Fragen der auch in Niedersachsen geltenden Höfeordnungen (HöfeO).

Hierzu zählen selbstverständlich auch die Fragen erforderlicher Bau- und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen.

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen, die sowohl bei Handwerkern, als auch bei Architekten, Statikern, TGA-Planern für Unbehagen im Rahmen der Bauabwicklung sorgen und aus Auftraggebersicht gerne dazu genutzt werden, Werklohn oder „Honorar“ nicht oder nur gekürzt zu zahlen. 

Es gibt in den allermeisten Fällen Lösungen in diesem Bereich, die jeder Handwerker bzw. Architekt kennt und die nur „ein wenig“ juristischem Sachverstand erfordern, um den Bauherrn zum Umdenken zu bringen.

Dieselben Mechanismen gelten im Übrigen auch in umgekehrter Richtung, also bei auftraggeberseitiger Problemverursachung.

Zu diesem Bereich zählt selbstverständlich auch der Umgang mit technischen Sachverständigen, die als „Werkunternehmer“ dieselben Regeln zu beachten haben.

MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

I. Miete

Ich biete sowohl im Wohnraummietrecht, als auch im Bereich der Gewerberaummiete konkrete Lösungen bei

  • Vertragsgestaltung
  • während des bestehenden Mietverhältnisses, Pachtverhältnisses bzw. sonstigen Nutzungsverhältnisses
  • bei anstehender Vertragsbeendigung
  • selbstverständlich für Vermieter und Mieter

II. Wohnungseigentum

Tätig bin ich für

  • Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen im Rahmen übernommener Erstverwaltungen bei Problemen mit Bauträgern und im Bereich laufender Verwaltung bei auftretenden Problemen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • einzelne Wohnungseigentümer bei Beschlussanfechtungen

III.

Unter diese Fachanwaltschaft fallen daneben alle Fragen im Bereich der Tätigkeit von

  • Maklern
  • Miet- und Wohnungseigentumsverwaltern und
  • das öffentlich rechtliche und private Nachbarrecht